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10 Ob 15/25s; OGH; 30. Juli 2025 – bearbeitete Version
WEKA (fpf) | Judikatur | Entscheidung | 10 Ob 15/25s | OGH vom 30.07.2025 | Dokument-ID: 1232931 -
9 Ob 31/25m; OGH; 27. Mai 2025 – bearbeitete Version
WEKA (fpf) | Judikatur | Entscheidung | 9 Ob 31/25m | OGH vom 27.05.2025 | Dokument-ID: 1232922 -
10 Ob 15/25s; OGH; 30. Juli 2025
Judikatur | Entscheidung | 10 Ob 15/25s | OGH vom 30.07.2025 | Dokument-ID: 1234761 -
Zivilrechtliche Prüfung von Wertsicherungsvereinbarungen im Außerstreitverfahren?
In einem Außerstreitverfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG iVm § 16 Abs 8 und Abs 9 MRG ist zu prüfen, ob der entsprechend einer Wertsicherungsvereinbarung angehobene Hauptmietzins den zwingenden mietrechtlichen Vorgaben entspricht. Einwendungen, die die (relative) Nichtigkeit der Klausel betreffen, steht die Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs entgegen. Verstöße nach § 6 KSchG oder § 879 Abs 3 ABGB sind somit nicht im Außerstreitverfahren zu prüfen.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 110/24y | OGH vom 30.04.2025 | Dokument-ID: 1203762 -
Wertsicherungsklauseln: Unanwendbarkeit des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG auf Bestandverträge
Der Normzweck des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG, das Vertrauen des Verbrauchers auf die Entgeltvereinbarung zu schützen, erfasst lediglich solche Verträge, die innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist zu erfüllen sind. Damit ist die Bestimmung auf klassische Bestandverträge über Wohn- und Geschäftsraum typischerweise nicht anzuwenden. Dem Normzweck ist auch dann entsprochen, wenn die Entgeltvereinbarung nicht den Anschein der Unveränderlichkeit erweckt, wie etwa bei Wertsicherungsklauseln.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 15/25s | OGH vom 30.07.2025 | Dokument-ID: 1234752