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Zur Zustimmung zur touristischen Kurzzeitvermietung im WEG
Haben die Parteien eines Wohnungseigentumsvertrags einander die uneingeschränkte und unbefristete Zustimmung zur (touristischen) Kurzzeitvermietung der Objekte erteilt, so sind sie zur Abgabe jener Erklärungen verpflichtet, die erforderlich sind, um die Antragsvoraussetzungen für die behördliche Ausnahmebewilligung des seit 2023 geltenden § 129 Abs 1a WrBauO, der die Kurzzeitvermietung einschränkt, zu erfüllen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 172/25t | OGH vom 12.03.2026 | Dokument-ID: 1273243 -
Erwerb von Wohnungseigentum an Kfz-Abstellplätzen durch „liegenschaftsfremde“ Personen
Das an einer Liegenschaft begründete Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung der Löschung aufgrund eines allseitigen Verzichts der Wohnungseigentümer zwar formell beendet. Wird aber zugleich die Neubegründung von Wohnungseigentum vereinbart (und verbüchert), liegt keine erstmalige Begründung von Wohnungseigentum vor, sodass dieser Vorgang die Frist des § 5 Abs 2 WEG 2002 nicht (neuerlich) auslöst.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 133/25g | OGH vom 18.12.2025 | Dokument-ID: 1268729 -
Wertsicherungsregelung und Präklusion
Die dreijährige Frist des § 16 Abs 8 Satz 2 MRG für die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung ist eine Präklusivfrist, deren Versäumen zum Rechtsverlust führt. Sie ist von Amts wegen wahrzunehmen. Der ungenützte Fristablauf bewirkt im Ergebnis die Sanierung teilnichtiger Mietzinsvereinbarungen. Kraft des gesetzlichen Verweises in § 16 Abs 9 MRG gilt das auch für eine allenfalls unzulässige Erhöhung des Hauptmietzinses durch Anwendung einer Wertsicherungsvereinbarung.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 78/25v | OGH vom 18.12.2025 | Dokument-ID: 1268734 -
Zur Realteilung durch WE-Begründung
Die Realteilung einer in Miteigentum stehenden Liegenschaft durch Begründung von Wohnungseigentum setzt voraus, dass die entstehenden Anteile annähernd gleich beschaffen sind. Dabei sind auch die Art der Räumlichkeiten, deren Widmung und die (durch den Bauzustand mitbestimmten) Nutzungsmöglichkeiten in die Beurteilung einzubeziehen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 129/25v | OGH vom 12.03.2026 | Dokument-ID: 1273245 -
Fruchtgenuss bei einem Kfz-Abstellplatz im „Mischhaus“?
Wurde in einem Haus nicht an allen wohnungseigentumstauglichen Objekten Wohnungseigentum begründet (Mischhaus), so kann an einem Objekt (hier: ein zwar parifizierter, aber keinem Wohnungseigentumsobjekt zugeordneter Kfz-Abstellplatz), das nicht im Grundbuch aufscheint, mangels Möglichkeit zur Intabulation, kein Fruchtgenussrecht begründet werden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 76/25z | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261290 -
Zur Unterlassung der nicht widmungsgemäßen Nutzung eines WE-Objektes
Die Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts richtet sich grundsätzlich nach der diesbezüglichen privatrechtlichen Einigung der Wohnungseigentümer. Zur Auslegung ist der objektive Erklärungswert der Willenserklärungen heranzuziehen. Der Parteiwille ist nicht maßgeblich.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 5/26k | OGH vom 12.03.2026 | Dokument-ID: 1273244 -
Balkon- und Dachsanierung: Unzulässige Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung?
Für die Abgrenzung zwischen ordentlichen, der Erhaltung dienenden, und außerordentlichen Verwaltungsmaßnahmen sind (auch) wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend. Die Notwendigkeit, ernste Gebrechen zu beheben, relativieren den Kostenfaktor. Die Sanierung eines reparaturbedürftigen Daches bzw Balkons kann somit als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung qualifiziert werden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 176/25f | OGH vom 19.12.2025 | Dokument-ID: 1268730 -
Zur Verjährung des Rechnungslegungsanspruchs bei Betriebskostenabrechnung
Der Anspruch des Mieters auf Rechnungslegung verjährt in 30 Jahren. Dies gilt nicht nur für den Vollanwendungsbereich des MRG (§ 21 Abs 3 MRG), sondern auch für den Anspruch nach § 1012 ABGB, der im Teilanwendungsbereich des MRG zur Anwendung gelangt.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 100/25d | OGH vom 12.03.2026 | Dokument-ID: 1273242 -
Zur Wertsicherung und Mietzzinserhöhung nach dem neuem ZIAG
Mit dem ZIAG wurde klargestellt, dass sich § 6 Abs 2 Z 4 KSchG im Hinblick auf Wertsicherungsklauseln lediglich auf Verträge bezieht, die innerhalb von zwei Monaten vollständig zu erfüllen sind. Dauerschuldverhältnisse wie Bestandverträge sind somit nicht umfasst. Das ZIAG hat weiters mit § 879a ABGB festgelegt, dass der alleinige Umstand, dass eine Wertsicherungsklausel an einen vor Vertragsabschluss liegenden Basiswert anknüpft, ihrer sachlichen Rechtfertigung nicht entgegensteht.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 78/25a | OGH vom 18.03.2026 | Dokument-ID: 1273246 -
Grenzen und Wirksamkeit von Wertsicherungsklauseln gem § 879 Abs 3 und § 879a ABGB
§ 879a ABGB stellt nunmehr klar, dass eine rechtfertigungsbedürftige Benachteiligung des Mieters iSd § 879 Abs 3 ABGB aufgrund einer „Vordatierung“ des Basismonats für die Wertsicherung nur dann vorliegt, wenn der festgelegte Ausgangsmonat so weit vor dem Vertragsabschlusszeitpunkt liegt, dass es zu einer relevanten Verschiebung des ursprünglichen Äquivalenzverhältnisses kommt, indem dem Mieter im Zuge der Wertanpassung in der Vergangenheit liegende Geldwertverluste angelastet werden können.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 87/25p | OGH vom 10.03.2026 | Dokument-ID: 1268733