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  • Anhebung der Mindestrücklage mit 01.01.2026

    Mit 1. Jänner 2026 kommt es durch § 31 Abs 5 WEG 2002 zu einer gesetzlichen Valorisierung und somit zu einer Erhöhung der Mindestrücklage auf EUR 1,13 m². Was bedeutet das für Hausverwaltungen?
    WEKA (bli) | News | 29.12.2025 | Dokument-ID: 1241218
  • 5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (5. MILG): Wichtige Rechtsfragen

    Seit 1. Jänner 2026 ist das 5. MILG, die Mietpreisbremse 2026, in Kraft. Lesen Sie von der Wohnrechts-Expertin Dr. Karin Zahiragic mehr zu den wichtigen Änderungen: Von den neuen Valorisierungsregelungen bis hin zur Ausdehnung der Mindestbefristung.
    Karin Zahiragic | News | 23.01.2026 | Dokument-ID: 1249297