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Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 20 Ergebnisse.
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Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuerrichtung der Wohnung nach dem 08.05.1945)
DEMOKompromiss-Vertragsmuster für einen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde unter Berücksichtung des 5. MILG (Mietpreisbremse 2026).Markus Bulgarini - Karin Zahiragic - FORUM Media (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589054 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Kategorie A, B oder C ab 1994) – bei Nichtanwendbarkeit des KSchG
DEMOMuster eines Kompromiss-Mietvertrags für eine Wohnung der Kategorie A, B oder C ab dem Jahr 1994. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar, Berücksichtigung des 5. MILG.Markus Bulgarini - FORUM Media (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589077 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zubau ab 01.10.2006) – Anwendbarkeit KSchG
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung in einem Haus, das durch den Zubau aufgrund einer nach dem 30.09.2006 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Das KSchG ist anwendbar, das 5. MILG (Mietpreisbremse 2026) berücksichtigt.FORUM Media (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 668999 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zubau ab 01.10.2006) – Anwendbarkeit KSchG
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung in einem Haus, welches durch den Zubau aufgrund einer nach dem 30.09.2006 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Das KSchG ist anwendbar, das 5. MILG (Mietpreisbremse 2026) berücksichtigt.FORUM Media (red) - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 616291 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Zubau ab 01.10.2006) – Nichtanwendbarkeit KSchG
Kompromiss-Vertragsmuster für eine Wohnung in einem Haus, welches durch den Zubau aufgrund einer nach dem 30.09.2006 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Das KSchG ist nicht anwendbar, das 5. MILG (Mietpreisbremse 2026) berücksichtigt.Markus Bulgarini - FORUM Media (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 627434
