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Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 39 Ergebnisse.
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Wertsicherung: Änderungen nach dem 5. MILG
DEMOZur Wertsicherung: Als Wertmaßstab dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Index der Verbraucherpreise 2020.Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Muster | Textbaustein | Dokument-ID: 1186796 -
Aktuelle Kategoriebeträge und Kategoriemietzins
DEMOÜbersicht aktueller Kategoriebeträge und Kategoriemietzinse mit Erläuterungen, Judikatur und Rechtsgrundlagen.Iman Torabia - WEKA (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 657774 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuerrichtung der Wohnung nach dem 08.05.1945)
DEMOKompromiss-Vertragsmuster für einen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde unter Berücksichtung des 5. MILG (Mietpreisbremse 2026).Markus Bulgarini - Karin Zahiragic - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589054 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Kategorie A, B oder C ab 1994)
DEMOMuster eines Kompromiss-Mietvertrags für eine Wohnung der Kategorie A, B oder C ab dem Jahr 1994. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar, Berücksichtigung des 5. MILG.Markus Bulgarini - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589077 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Mietzinsrückstandes (§ 30 Abs 2 Z 1 MRG)
Hier finden Sie ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung einer Mietwohung wegen Mietzinsrückstandes bzw fehlenden Zahlungen des Bestandzinses (Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, Betriebskosten, Umsatzsteuer).Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878540 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Todes des Wohnungsmieters (§ 30 Abs 2 Z 5 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung einer Mietwohnung wegen Todes des Wohnungsmieters, dessen dringendes Wohnbedürfnis damit nicht mehr gegeben ist.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878182 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen gänzlicher Weitergabe des Mietgegenstandes (§ 30 Abs 2 Z 4 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung wegen gänzlicher Weitergabe des Mietgegenstandes gegen unverhältnismäßig hohe Gegenleistung oder gänzliche Leerstehung.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 881913 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen dringenden Eigenbedarfs an einer Wohnung (§ 30 Abs 2 Z 8 MRG)
Im Folgenden finden Sie ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung wegen dringenden Eigenbedarfs an einer Wohnung; die Beistellung einer Ersatzwohnung wird vorbehalten.Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878551 -
Befristung außerhalb des MRG
Wird ein Bestandverhältnis von Mieterschutzbestimmungen nicht erfasst, erlischt der Bestandvertrag nach § 1113 ABGB durch den Verlauf der Zeit, den Vermieter und Mieter ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart haben.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282102 -
Befristungen nach § 29 MRG
Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen rund um die Befristung von Mietverträgen wie beispielsweise die anzuwendende Rechtslage, Auflösungsmöglichkeiten, Beschränkungen uvm.Alexander Scheer - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254631 -
5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (5. MILG): Rechtlicher Überblick
In der Immobilienbranche herrscht seit der Veröffentlichung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (2 Ob 36/23t) vom 21.März 2023, infolge der Nichtigerklärung einer Wertsicherungsklausel große Unsicherheit.Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1246822 -
Kategorien – Ausstattungsmerkmale
Jede einzelne Wohnungskategorie weist nach § 15a MRG unterschiedliche Merkmale auf, die hier kurz zusammengefasst sind. Weiters werden die Voraussetzungen der einzelnen Kategoriemerkmale näher beleuchtet.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281496 -
Mietzinsabrechnung
Die Abrechnung über das vorausgegangene Kalenderjahr ist vom Vermieter bis zum 30.06. jeden Kalenderjahres an einer geeigneten Stelle im Haus zur Einsicht durch die Hauptmieter aufzulegen. Des Weiteren ist diesen die Belegeinsicht zu gewähren.Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 383010 -
Mietzins – Freie Vereinbarung
Eine freie Vereinbarung ist nicht nur zulässig, wenn auf sie ausdrücklich verwiesen wurde, sondern auch in Fällen, in denen das MRG nicht anwendbar ist (etwa Flächenmiete unbebauter Grundstücke, Miete von Garagen zu privaten Zwecken, Pacht …).Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281641 -
Aufkündigungsverfahren – Ablauf
Für die Zustellung einer Aufkündigung des Bestandverhältnisses ist das Zustellgesetz anzuwenden – sie hat zu eigenen Handen zu erfolgen. Einwendungen können in Form von Schriftsätzen eingebracht oder mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.Alexander Scheer - Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277904 -
Befristungsabschlag
Wird ein Mietverhältnis nur auf bestimmte Zeit abgeschlossen, darf der Vermieter nur einen geringeren Mietzins als bei einem unbefristeten verlangen. Der Befristungsabschlag ist seit der WRN 2000 nicht mehr degressiv gestaffelt.Simone Unterfrauner - Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 381215 -
Angemessener Mietzins bei Wohnungen
Als „angemessen“ gilt bei Wohnungen der im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Mietobjektes ortsübliche Mietzins.Iman Torabia - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281635 -
Kaution
Eine Kautionsvereinbarung dient dem Zweck, dem Vermieter die ordnungsgemäße Rückstellung der Wohnung bei Beendigung des Mietvertrages zu sichern. Sie soll ihm aber nicht zusätzliche Einkünfte verschaffen.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282765 -
Betriebskostenabrechnung
Bei der Betriebskostenabrechnung kann zwischen der Jahrespauschalverrechnung und der Einzelvorschreibung gewählt werden.Iman Torabia - Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277045 -
Richtwert
Bei der Ermittlung des Richtwertes ist vom Herstellungswert einer gut ausgestatteten geförderten Neubaumietwohnung in einem mehrgeschossigen Gebäude mit mindestens 4 Wohnungen auszugehen.Iman Torabia - WEKA (red) - Anna Sophie Dalinger - Stanislava Doganova - Andrea Weisert - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 655477 -
Die Wertsicherung: inkl Mietpreisbremse 2026 (5. MILG)
Auch Mietzinse können wertgesichert werden, was jedoch durch den Mieterschutz einigen Erschwernissen unterworfen ist. Nicht alle Mieter genießen hierbei in einer gemieteten Wohnung den gleichen rechtlichen Schutz.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 836903 -
Erneuerung eines befristeten Vertrages
Ein befristeter Bestandvertrag kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch stillschweigend erneuert werden, zB durch Unterlassung der gehörigen Aufkündigung.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282143 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Kat A, B und C ab 1994)
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung der Kategorie A, B und C ab dem Jahr 1994. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar, unter Berücksichtigung des 5. MILG.WEKA (red) - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589079 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuerrichtung der Wohnung nach dem 08.05.1945)
Vertragsmuster für einen vermieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde, unter Berücksichtigung des 5. MILG.Markus Bulgarini - Karin Zahiragic - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589100 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: denkmalgeschütztes Gebäude)
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung, die in einem denkmalgeschütztem Gebäude gelegen ist und zu dessen Erhaltung der Vermieter erhebliche Eigenmittel aufgewendet hat. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.Markus Bulgarini - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589055
