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Neue Richtwerte seit 1. April 2026
Mit 1. April 2026 kam es aufgrund des 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes (5. MILG) nach längerer Pause wieder zu einer Erhöhung der Richtwerte.FORUM (bli) | News | 13.04.2026 | Dokument-ID: 1263773 -
Balkonsanierung: Ordentliche Verwaltung iSd § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002?
Im Fall eines schadhaften Balkonaufbaus, der zur Gänze erneut werden musste, betreffen die Schäden funktionell die Substanz des Hauses. Zählt deren Sanierung zur ordentlichen Verwaltung?Stanislava Doganova | News | 16.08.2021 | Dokument-ID: 1098524