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Aktuelle Kategoriebeträge und Kategoriemietzins
DEMOÜbersicht aktueller Kategoriebeträge und Kategoriemietzinse mit Erläuterungen, Judikatur und Rechtsgrundlagen.Iman Torabia - WEKA (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 657774 -
Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen Mietzinsminderung
Mag. Roman Reßler erläutert anhand einer aktuellen OGH-Entscheidung Fragen zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Mietzinsminderung. Wann liegt ein ausreichender Kenntnisstand für eine Schadenszurechnung vor?Roman Reßler | News | 16.01.2026 | Dokument-ID: 1245484 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Kategorie A, B oder C ab 1994)
DEMOMuster eines Kompromiss-Mietvertrags für eine Wohnung der Kategorie A, B oder C ab dem Jahr 1994. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar, Berücksichtigung des 5. MILG.Markus Bulgarini - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589077 -
Kaufvertrag für Eigentumswohnung (inkl Bestimmungen ua zu Energieausweis, Immobilienertragsteuer und Insolvenzklausel)
DEMOHier finden Sie ein Muster für einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung mit Bestimmungen zu Energieausweis, Immobilienertragsteuer und Insolvenzklausel.Wolfgang Steinberger - Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 627402 -
Zur objektiven Unvermietbarkeit wegen Widmung zu Gemeinschaftszwecken
Die objektive Unvermietbarkeit eines Objekts kann sich auch aus seiner Widmung für Gemeinschaftszwecke ergeben. Da § 17 MRG einen möglichst stabilen, von temporären Änderungen weitgehend unbeeinflussten Verteilungsschlüssel für die Kosten des Hauses vorsieht, muss die Widmung jedoch eindeutig, dauerhaft und einer einseitigen Abänderung durch den Vermieter entzogen sein, um zur Unvermietbarkeit des Objekts zu führen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 29/25p | OGH vom 30.10.2025 | Dokument-ID: 1252635 -
Abschluss von Einzelwärmelieferungsverträgen – Verstoß gegen § 38 WEG 2002?
§ 38 Abs 1 WEG 2002 ordnet die Unwirksamkeit von unbilligen Aufhebungen oder Beschränkungen der den Wohnungseigentümern zustehenden Nutzungs- oder Verfügungsrechten an. Contracting-Verträge können, müssen aber nicht, nach dieser Bestimmung unwirksam sein. Eine entsprechend klar formulierte Vereinbarung im Kaufvertrag, die über die Folgen verständlich aufklärt, spricht für die Zulässigkeit; ebenso eine Vereinbarung, die einer vernünftigen Interessenabwägung entsprechen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 218/24s | OGH vom 24.09.2025 | Dokument-ID: 1252630 -
Anhebung der Mindestrücklage mit 01.01.2026
Mit 1. Jänner 2026 kommt es durch § 31 Abs 5 WEG 2002 zu einer gesetzlichen Valorisierung und somit zu einer Erhöhung der Mindestrücklage auf EUR 1,13 m². Was bedeutet das für Hausverwaltungen?WEKA (bli) | News | 29.12.2025 | Dokument-ID: 1241218 -
Unterschiedliche Nutzungsmöglichkeit iSd § 32 Abs 5 WEG 2002 bei Reihenhäusern?
Bereits zu § 19 Abs 1 WEG 1975 sprach der OGH aus, dass die Aufteilungsregel des § 19 WEG 1975 auch dann gilt, wenn es sich bei den betroffenen Wohnungseigentumsobjekten um Reihenhäuser handelt. Er hielt weiters explizit fest, dass auf die Begründung von Wohnungseigentum an Reihenhäusern die für Wohnungseigentumsobjekte geltenden Regeln anzuwenden sind. Diese Judikatur gilt auch für das WEG 2002.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 96/25s | OGH vom 05.08.2025 | Dokument-ID: 1240267 -
Einsichtsrecht in Verträge der EigG mit Energieversorger und Versicherer gem § 34 WEG 2002?
Mit der Verpflichtung des Verwalters zur Rechnungslegung geht auch seine Verpflichtung einher, den Wohnungseigentümern Belegeinsicht zu gewähren. Da die Belegeinsicht der Kontrolle der Rechnungslegung dient und somit Ausfluss der Rechnungslegungspflicht ist, kann der Umfang jener Informationen, die zu belegen sind, nicht weiter gehen als für die Überprüfung der Rechnungslegung notwendig ist. Das Recht auf Belegeinsicht besteht somit nur im Umfang des Rechts auf Rechnungslegung.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 208/24k | OGH vom 05.08.2025 | Dokument-ID: 1240260 -
5 Ob 13/25k; OGH; 23. September 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 13/25k | OGH vom 23.09.2025 | Dokument-ID: 1253125 -
WE-Begründung an Außenfenstern, Außentüren und Fensterrollläden möglich?
An allgemeinen Teilen der Liegenschaft kann kein Wohnungseigentum begründet werden. Die Außenhaut eines Gebäudes, das sind die Außenmauern und die Fassade, die Außenfenster, Balkone, Terrassen, Balkontüren und Balkongeländer sowie Außenjalousien und -rollläden, zählt zu den notwendig allgemeinen Teilen der Liegenschaft. An ihr kann somit nicht Wohnungseigentum begründet werden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 13/25k | OGH vom 23.09.2025 | Dokument-ID: 1252631 -
Untermiete im MRG: Mieterschutz, Umgehungskonstruktionen und korrekte Zinsbildung
Mag. Martin Brunnhauser erläutert die zwingenden mietrechtlichen Schutzbestimmungen bei Untermietverhältnissen – eine kritische Analyse von Umgehungskonstruktionen, der Akzessorietät des Bestandvertrags und der Untermietzinsbildung nach § 26 MRG.Martin Brunnhauser | News | 05.03.2026 | Dokument-ID: 1257406 -
Voraussetzungen für die Neufestsetzung eines Aufteilungsschlüssels
Ein erfolgreicher Antrag auf Neufestsetzung des Verteilungsschlüssels gem § 32 Abs 5 WEG 2002 setzt voraus, dass erheblich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten der Mit- und Wohnungseigentümer bestehen. Maßgeblich ist dabei die objektive Nutzungsmöglichkeit, nicht die subjektive, tatsächliche. Auf lediglich vorübergehende Gegebenheiten kommt es nicht an.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 160/25b | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261298 -
5 Ob 50/25a; OGH; 20. November 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 50/25a | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261363 -
Wirksamkeit und Abstimmungsende von Umlaufbeschlüssen
Ein Umlaufbeschluss ist nur dann wirksam, wenn alle Wohnungseigentümer Gelegenheit zur Äußerung hatten. Dabei ist keine starre Orientierung an der Zweiwochenfrist des § 25 Abs 2 WEG 2002 geboten. Ein Beschluss kommt erst mit der Bekanntgabe des Ergebnisses zustande. Keinesfalls hängt die Festlegung der Beendigung der Abstimmung und damit die Feststellung eines wirksamen Beschlusses von einer entsprechenden Erklärung des Initiators des Abstimmungsvorgangs ab.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 77/25x | OGH vom 05.08.2025 | Dokument-ID: 1240268 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 879a.
Vorschrift | BGBl. I Nr. 110/2025 | Dokument-ID: 1246956 -
5 Ob 76/25z; OGH; 20. November 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 76/25z | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261359 -
5 Ob 160/25b; OGH; 20. November 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 160/25b | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261367 -
5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (5. MILG): Wichtige Rechtsfragen
Seit 1. Jänner 2026 ist das 5. MILG, die Mietpreisbremse 2026, in Kraft. Lesen Sie von der Wohnrechts-Expertin Dr. Karin Zahiragic mehr zu den wichtigen Änderungen: Von den neuen Valorisierungsregelungen bis hin zur Ausdehnung der Mindestbefristung.Karin Zahiragic | News | 23.01.2026 | Dokument-ID: 1249297 -
Fruchtgenuss bei einem Kfz-Abstellplatz im „Mischhaus“?
Wurde in einem Haus nicht an allen wohnungseigentumstauglichen Objekten Wohnungseigentum begründet (Mischhaus), so kann an einem Objekt (hier: ein zwar parifizierter, aber keinem Wohnungseigentumsobjekt zugeordneter Kfz-Abstellplatz), das nicht im Grundbuch aufscheint, mangels Möglichkeit zur Intabulation, kein Fruchtgenussrecht begründet werden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 76/25z | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261290 -
3 Ob 218/24s; OGH; 24. September 2025
Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 218/24s | OGH vom 24.09.2025 | Dokument-ID: 1253121 -
Sind Freiflächen Bestandteil eines Wohnungseigentumsobjekts?
Freiflächen können nur dann Bestandteil eines Wohnungseigentumsobjekts sein, wenn dieses dennoch einen baulich abgeschlossenen, nach der Verkehrsauffassung selbständigen Teil eines Gebäudes darstellt. Teil des Wohnungseigentumsobjekts sind solche Flächen daher (nur), wenn sie unmittelbar an das Wohnungseigentumsobjekt anschließen und aufgrund der baulichen Gegebenheiten als Bestandteil eines Wohnungseigentumsobjekts klar erkennbar sind.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 50/25a | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261297 -
Musterschreiben betreffend die Ankündigung einer Mietzinserhöhung
Hier liegt ein Muster für ein Schreiben des Vermieters über die Ankündigung einer Erhöhung des Mietzinses vor mit rechtlichen Anmerkungen zur Mietpreisbremse.Hansjörg Poeckh - Karin Zahiragic - Albert Scherzer | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878105 -
Nichtzahlung des Mietzinses: Wirkt das gegen einen Mitmieter ergangene Urteil auch gegen die anderen Mitmieter?
Mitmieter haften für die Zahlung des Mietzinses solidarisch. Daraus folgt aber nicht, dass sie in einem Verfahren auf Zahlung des Mietzinses eine einheitliche Streitpartei iSd 14 ZPO bilden. Vielmehr liegt eine einfache Streitgenossenschaft vor. Das gegen einen der Mitmieter ergangene (stattgebende) Urteil entfaltet somit keine Wirkung gegenüber den anderen Mitmietern. Daher kann sich ein Mitmieter auch nicht wegen des gegen einen anderen Mitmieter ergangenen Urteils als beschwert erachten.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 96/25m | OGH vom 30.09.2025 | Dokument-ID: 1252880 -
Zu Änderungen an einer Terrasse und Gewährleistungsrechten
Gewährleistungsrechte sind vom Vertragspartner des mangelhaft Leistenden geltend zu machen. Ein Wohnungseigentümer, der ein Gewährleistungsrecht aus einem von ihm geschlossenen Vertrag geltend machen will, benötigt nur dann die Zustimmung der (Mehrheit der) anderen Wohnungseigentümer, wenn er das Gewährleistungsrecht aus Mängeln an allgemeinen Teilen der Liegenschaft ableitet und sein Vorgehen – insb die Wahl des Gewährleistungsbehelfs – Gemeinschaftsinteressen beeinträchtigen könnte. Dies ist, wenn ein Wohnungseigentümer geringfügige Änderungen an seiner zum WE-Objekt gehörenden Terrasse durchführen lässt, nicht der Fall.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 9 Ob 79/25w | OGH vom 17.07.2025 | Dokument-ID: 1234754
