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Dokument-ID: 271603
§ 14 WEG 2002
Allgemeines
§ 14 WEG 2002 ist eine der komplexesten Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 an der Nahtstelle zwischen Wohnungseigentumsrecht einerseits und Erb- und Pflichtteilsrecht andererseits, aber auch mit sachenrechtlichen, grundbuchsrechtlichen, schuldrechtlichen (zB Gläubigerschutz und Anfechtungsrecht), insolvenzrechtlichen und verfahrensrechtlichen Elementen und Aspekten. Sie wurde einer grundsätzlichen Revision unterzogen.