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Dokument-ID: 496265
Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag
Grundbuchsgebührennovelle – Änderungen des Gerichtsgebührengesetzes
Gegenstand der Gebühr und Entstehung der Gebührenpflicht
Den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren im Sinne des Gerichtsgebührengesetz (GGG) unterliegt die Inanspruchnahme der Tätigkeit der Gerichte, und nunmehr auch der Staatsanwaltschaften und wie bisher der Justizverwaltungsbehörden (einschließlich der an diese gerichteten Eingaben sowie die Führung der öffentlichen Bücher, Urkundensammlungen sowie einsichtsfähigen Register nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und des angeschlossenen, einen Bestandteil dieses Bundesgesetzes bildenden Tarifs).