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Dokument-ID: 881993
Ist ein Notariatsakt zur Einräumung einer Dienstbarkeit im Rahmen der Schenkung einer Liegenschaft erforderlich?
OGH: Schenkungsverträge ohne wirkliche Übergabe benötigen zu ihrer Gültigkeit einen Notariatsakt. Die „wirkliche Übergabe“ ist nach ständiger Rechtsprechung dadurch definiert, dass sie nach außen erkennbar und so beschaffen ist, dass aus ihr der Wille des Schenkers hervorgeht, das Objekt der Schenkung sofort in den Besitz des Beschenkten zu übertragen.