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Dokument-ID: 340318

Kommentar

§ 37 MRG

Grundsätzliches

Die Gerichtsferien (= verhandlungsfreie Zeit) haben auf Verfahren nach § 37 MRG und somit auf den Beginn und Ablauf von Fristen in diesen Verfahren keinen Einfluss (RS0070495 = OGH 09.03.1993, 5 Ob 1009/93).

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