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Dokument-ID: 334222
lnvestitionsersatz
Ersatzanspruch
Gem § 10 MRG steht dem Hauptmieter bei Beendigung des Mietverhältnisses für gewisse Aufwendungen ein Ersatzanspruch zu.
Auf diesen Ersatzanspruch kann der Hauptmieter im Voraus nicht rechtswirksam verzichten.