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§ 13 WEG 2002
Eigentümerpartnerschaft
Gem § 2 Abs 10 WEG ist unter Eigentümerpartnerschaft die Rechtsgemeinschaft zweier natürlicher Personen, die gemeinsam Wohnungseigentümer eines Wohnungseigentumsobjekts sind, zu verstehen.
Die einzige Ausnahme des Unteilbarkeitsprinzips des Mindestanteils, der mit dem Wohnungseigentum untrennbar verbunden ist, ist die Eigentümerpartnerschaft. Eigentümerpartner müssen Eigentümer je eines halben Mindestanteils sein. Eine Beschränkung auf lediglich Ehegatten-WE ist nicht mehr vorgesehen, ebenso wenig das Vorliegen eines Verwandtschaftsverhältnisses oder einer Lebensgemeinschaft – und werden daher auch die bis dato notwendigen formalen Voraussetzungen nicht mehr zu befolgen sein. Wohnungseigentum zwischen Lebensgefährten, Geschwistern etc ist jetzt möglich, solange das Miteigentum auf zwei beschränkt ist (Partnerschaft).