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Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz
Aufteilung der Errichtungskosten der Aufzugsanlage
OGH: Unter „Aufwendungen“ für die Liegenschaft iSd § 32 Abs 1 WEG 2002 sind alle liegenschafts- und verwaltungsbezogenen Auslagen zu verstehen, die der Eigentümergemeinschaft erwachsen. Diese sind nach § 32 Abs 1 WEG 2002 nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile zu tragen. Dazu zählen auch Gemeinschaftsanlagen, deren Wesen darin besteht, dass es jedem Mit- und Wohnungseigentümer oder Mieter rechtlich freisteht, sie gegen Beteiligung an den Kosten des Betriebs, der Wartung und Instandhaltung zu benützen. Im Bezug solcher Aufwendungen besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Neufestsetzung des Aufteilungsschlüssels nach § 32 Abs 5 WEG 2002.