Ihre Suche nach eine lieferte 1154 Ergebnisse.

Dokument-ID: 1018371

Theresa Tisch | Judikatur | Leitsatz

Stellt ein Studentenwohnheim eine sonstige Räumlichkeit iSd § 14 Abs 8 WGG dar?

OGH: Der Antragsteller ist Nutzungsberechtigter einer Wohnung in einer Wohnhausanlage und begehrte die Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung ebendieser. Er beantragt die Aufnahme der Einnahmen aus der Vermietung des Studentenheims iSd § 14 Abs 8 WGG iVm § 13 Abs 5 WGG zu 25 % in die Einnahmen der Betriebskostenabrechnung. Die Antragsgegnerin ist eine gemeinnützige Bauvereinigung und Vermieterin der Wohnhausanlage, in welcher der Antragsteller Nutzungsberechtigter einer Wohnung ist. Die Antragsgegnerin wandte ein, dass Studentenwohnungen keine sonstigen Räumlichkeiten iSd § 13 Abs 5 und § 14 Abs 8 WGG seien.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen FORUM Media OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop