Ihre Suche nach weg lieferte 1935 Ergebnisse.

Dokument-ID: 869774

WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz

Ermächtigt die Vollmacht mit Doppelvertretungsklausel zum Abschluss des vom WEG 2002 abweichenden Aufteilungsschlüssels?

OGH: Die Wohnungseigentümer einer Liegenschaft haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufwendungen für die Liegenschaft, inklusive der entsprechenden Rücklage, einbezahlt werden. Jede/Jeder Wohnungseigentümer/in trägt dazu mit seinem/ihrem Beitrag bei, der sich nach dem Verhältnis des jeweiligen Miteigentumsanteils bemisst. Sollte von der allgemeinen Aufteilungsformel nach § 32 Abs 1 WEG 2002 abgegangen werden, können gem Abs 2 sämtliche Wohnungseigentümer einen abweichenden Aufteilungsschlüssel bestimmen. Eine solche Regelung bedarf der Schriftform, um als rechtswirksam angesehen zu werden.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop