Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
Ihre Suche nach eine lieferte 1154 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5854) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5854) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
- (2282) Vorschrift Vorschrift (2282)
- (2213) Judikatur Judikatur (2213)
- (90) Kommentare Kommentare (90)
- (564) News News (564)
- (246) Praxiswissen Praxiswissen (246)
-
(459)
Muster
Muster
(459)
- (1) Beschluss Beschluss (1)
- (82) Checkliste Checkliste (82)
- (3) Erklärung Erklärung (3)
- (1) Formular Formular (1)
- (73) Grundbuchsgesuch Grundbuchsgesuch (73)
- (30) Korrespondenz Korrespondenz (30)
- (85) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (85)
- (1) Textbaustein Textbaustein (1)
- (181) Vertragsmuster Vertragsmuster (181)
- (2) Vertragsvorlage Vertragsvorlage (2)
-
Datum
- Alle Themen
- Leitsatz x
- Jedes Datum
Judikatur | Leitsatz
Änderung an allgemeinen Teilen nach § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 – „Außenhaut“ des Gebäudes und wichtiges Interesse
OGH: Der erkennende Senat geht im Regelfall davon aus, dass die „Außenhaut“ des Gebäudes – jedenfalls im Lichte des § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 – als allgemeiner Teil der Liegenschaft anzusehen ist. So wird etwa in 5 Ob 95/93 in einem Fall von Änderungen an den Fassadenfenstern zur Begründung der Notwendigkeit einer Genehmigung nach § 13 Abs 2 Z 2 WEG 1975 darauf hingewiesen, dass die Fassade als allgemeiner Teil (als „Außenhaut“) des Hauses zu werten sei. Gleiches, nämlich eine Inanspruchnahme allgemeiner Teile in Form der „Außenhaut“ des Hauses, liegt bei Werbeankündigungen an der Fassade, bei der Versetzung einer Außentür, der Verglasung einer Loggia oder der Errichtung eines Wintergartens vor, weshalb solche Maßnahmen nach § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 zu beurteilen sind.