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Dokument-ID: 277046

Olaf Rittinger - Petra Cernochova - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

Weitergaberecht

Gesetzeslage

§ 1098 ABGB gestattet es dem Mieter (prinzipiell), den Mietgegenstand in Afterbestand zu geben. § 11 MRG normiert, dass sich der Vermieter auf vertraglich vereinbarte Untermietverbote nur bei Vorliegen von wichtigen Gründen berufen kann.

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