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FORUM (epu) | Judikatur | Leitsatz
Zur Zulässigkeit des Wandlungsbegehrens bei Wasserdurchlässigkeit der Glasüberdachung eines Außenbereichs
OGH: Die Klägerin hatte im vorliegenden Fall eine Unternehmerin mit der Errichtung eines Anbaus an ihr Privathaus beauftragt. Dieser bestand aus einer im Erdgeschoß gelegenen, überdachten Terrasse mit Geländer sowie einem Stiegenaufgang und einem überdachten Balkon; die Dächer wiesen offenkantige, an den Rändern der Konstruktion traufenseitig überstehende Glaselemente auf. Die Zuständigkeit der beauftragten Unternehmerin erstreckte sich dabei nur auf die Planung und Herstellung der Aluminiumkonstruktion, während die Klägerin für Ausmessung und Herstellung der Überdachungselemente selbst unmittelbar einen Glaserbetrieb beauftragte und bezahlte.