Ihre Suche nach eine lieferte 5854 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Suchergebnis filtern

  • Alle Themen
  • Alle Kategorien
  • Jedes Datum
Dokument-ID: 075510

Vorschrift

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 1387. Entkräftung eines Vergleichs
(nichtamtliche Überschrift)

idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901

Eben so wenig können neu gefundene Urkunden, wenn sie auch den gänzlichen Mangel eines Rechtes auf Seite einer Partey entdeckten, einen redlich eingegangenen Vergleich entkräften.