Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 162 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1572) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1572) anzeigen-
Thema
-
(153)
Mietrecht
Mietrecht
(153)
- (82) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (82)
- (27) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (27)
- (2) Mietanbot Mietanbot (2)
- (96) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (96)
- (4) Befristung Befristung (4)
- (17) Mietzins Mietzins (17)
- (2) Betriebskosten Betriebskosten (2)
- (6) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (6)
- (22) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (22)
- (1) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (1)
- (8) Wohnungseigentumsrecht Wohnungseigentumsrecht (8)
-
(153)
Mietrecht
Mietrecht
(153)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Muster x
- Jedes Datum
FORUM Media (red) | Muster | Checkliste
Frühere Standardanhebungen - Checkliste
Wohnung Typ 6
Hauptkriterium: Frühere Standardanhebungen
Definition
Die Vereinbarung eines angemessenen Hauptmietzinses für eine Wohnung ist zulässig, wenn der Mietgegenstand eine Wohnung der Ausstattungskategorie A oder B in ordnungsgemäßem Zustand ist, deren Standard vom Vermieter nach dem 31.12.1967 durch Zusammenlegung von Wohnungen der Ausstattungskategorie B, C oder D, durch eine andere bautechnische Aus- oder Umgestaltung größeren Ausmaßes einer Wohnung oder mehrerer Wohnungen der Ausstattungskategorie B, C oder D oder sonst unter Aufwendung erheblicher Mittel angehoben wurde, oder wenn der Mietgegenstand eine Wohnung der Ausstattungskategorie C in ordnungsgemäßem Zustand ist, deren Standard vom Vermieter nach dem 31.12.1967 durch Zusammenlegung von Wohnungen der Ausstattungskategorie D, durch eine andere bautechnische Aus- oder Umgestaltung größeren Ausmaßes einer Wohnung oder mehrerer Wohnungen der Ausstattungskategorie D oder sonst unter Aufwendung erheblicher Mittel angehoben wurde.