Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach allgemeine lieferte 2133 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (4323) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (4323) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Vorschrift x
- Jedes Datum
Dokument-ID: 074593
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Recht, Wasser zu schöpfen.
§ 496.
idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901
Mit dem Rechte, fremdes Wasser zu schöpfen, wird auch der Zugang zu demselben gestattet.