Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach allgemeine lieferte 2133 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (4323) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (4323) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Vorschrift x
- Jedes Datum
Dokument-ID: 074567
Siebentes Hauptstück
Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Siebentes Hauptstück
Von Dienstbarkeiten (Servituten)
§ 472. Begriff des Rechtes der Dienstbarkeit.
idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901
Durch das Recht der Dienstbarkeit wird ein Eigenthümer verbunden; zum Vortheile eines Andern in Rücksicht seiner Sache etwas zu dulden oder zu unterlassen. Es ist ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames Recht.