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Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Erheblich nachteiliger Gebrauch bei unsachgemäßem Einbau einer Dusche und daraus resultierendem Wasserschaden?
OGH: Erfolgt durch den Mieter ein erheblich nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstands und fällt dadurch das erforderliche Vertrauen des Vermieters in den Mieter weg, bieten § 30 Abs 2 Z 3 MRG bzw § 1118 erster Fall ABGB die Möglichkeit zur Auflösung des Bestandverhältnisses. Grundlage für einen Auflösungsanspruch ist ein vertragswidriges Verhalten, das den Mieter nicht mehr vertrauenswürdig erscheinen lässt. Ein Verschulden des Mieters ist nicht erforderlich. Es genügt, dass sich der Mieter des nachteiligen Verhaltens bewusst war oder bewusst sein musste.