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Judikatur | Leitsatz
Mietzinsanhebung nach Unternehmensveräußerung
Der Vermieter ist bei Veräußerung des im Mietgegenstand betriebenen Unternehmens durch den Mieter an eine juristische Person oder Personengesellschaft des Handelsrechtes auch dann berechtigt, den Mietzins nach Maßgabe des § 12a Abs 1 und Abs 2 MRG anzuheben, wenn der bisherige Mieter entscheidende rechtliche und wirtschaftliche Einflussmöglichkeiten in der neuen Mieter-Gesellschaft bzw der in den Mietvertrag eingetretenen juristischen Person hat.