Ihre Suche nach weg lieferte 3541 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Suchergebnis filtern

  • Alle Themen
  • Alle Kategorien
  • Jedes Datum
Dokument-ID: 187074

Vorschrift

Ehegesetz (EheG)

Inhaltsverzeichnis

§ 72.

idF BGBl. I Nr. 52/2004 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2004

Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung erst von der Zeit an fordern, in der der Unterhaltspflichtige in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechthängig geworden ist.