Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach 2023 lieferte 570 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
(71)
Mietrecht
Mietrecht
(71)
- (4) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (4)
- (36) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (36)
- (11) Mietanbot Mietanbot (11)
- (11) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (11)
- (4) Befristung Befristung (4)
- (17) Mietzins Mietzins (17)
- (7) Betriebskosten Betriebskosten (7)
- (4) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (4)
- (5) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (5)
- (6) Mieterschutz Mieterschutz (6)
- (3) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (3)
- (6) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (6)
-
(48)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(48)
- (15) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (15)
- (1) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (1)
- (1) Hausverwalter Hausverwalter (1)
- (16) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (16)
- (17) WEG-Verträge WEG-Verträge (17)
- (4) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (4)
- (1) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (1)
- (12) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (12)
- (46) Kommentare Kommentare (46)
-
(71)
Mietrecht
Mietrecht
(71)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Vorschrift
Exekutionsordnung (EO)
Dritter Abschnitt
Fahrtkosten des Gerichtsvollziehers
§ 474. Höhe
idF BGBl. I Nr. 136/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2024
(1) Der Fahrtkostenersatz beträgt, wenn das Vollzugsgebiet zum überwiegenden Teil
1. | in einem mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erschlossenen städtischen Kerngebiet liegt … 1,21 Euro, |
2. | in einem verbauten städtischen oder in einem Agglomerationsgebiet liegt, in dem ein Vollzug mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist, …1,80 Euro, |
3. | in einem durchschnittlich bis dichter verbauten ländlichen Gebiet liegt …2,65 Euro, |
4. |
|
(BGBl. I Nr. 136/2023)
(2) Bei Benützung eines unentgeltlich beigestellten Kraftfahrzeugs sind keine Fahrtkosten zu erstatten.
(BGBl. I Nr. 86/2021)