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Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 24 Ergebnisse.
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Dokument-ID: 280258
Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag
Grenzen der Duldungspflicht des Mieters
Schonungsprinzip
Das Schonungsprinzip hat keine Auswirkung darauf, welche Arbeiten zulässig sind, zulässige Arbeiten müssen aber so durchgeführt werden, dass der Mieter möglichst wenig beeinträchtigt wird. Das Schonungsprinzip ist nicht nur vom Vermieter sondern auch von anderen Mietern, deren Eingriffe gemäß § 8 Abs 2 Z 2 MRG zu dulden sind, zu berücksichtigen. Seine Rechtfertigung findet das Schonungsprinzip wohl darin, dass dem Mieter eine Einschränkung seiner Rechte im Interesse anderer zugemutet wird.