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Dokument-ID: 1019641
Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Sind ein Abstellraum in der Küche und das Verschließen eines Zugangs zum Bad als verkehrsüblich anzusehen?
OGH: Dass die Errichtung eines Abstellraums in einer Küche dann nicht als verkehrsüblich anzusehen ist, wenn dieser Abstellraum nur betreten werden kann, wenn man die gesamte Länge der schmalen Küche durchschreitet, die Lage des Abstellraums somit zu wechselseitigen Behinderungen führt und dadurch die Küchenfläche der ohnedies kleinen Küche nicht unbedeutend reduziert wird, ist eine nicht korrekturbedürftige Rechtsansicht. Zum Lagern von Gegenständen bzw Nahrungsmitteln sind Küchenmöbel oder Regale ausreichend.