Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
Ihre Suche nach eine lieferte 2282 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5881) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5881) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
- (2282) Vorschrift Vorschrift x (2282)
- (2235) Judikatur Judikatur (2235)
- (94) Kommentare Kommentare (94)
- (565) News News (565)
- (246) Praxiswissen Praxiswissen (246)
-
(459)
Muster
Muster
(459)
- (1) Beschluss Beschluss (1)
- (82) Checkliste Checkliste (82)
- (3) Erklärung Erklärung (3)
- (1) Formular Formular (1)
- (73) Grundbuchsgesuch Grundbuchsgesuch (73)
- (30) Korrespondenz Korrespondenz (30)
- (85) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (85)
- (1) Textbaustein Textbaustein (1)
- (181) Vertragsmuster Vertragsmuster (181)
- (2) Vertragsvorlage Vertragsvorlage (2)
-
Datum
- Alle Themen
- Vorschrift x
- Jedes Datum
Vorschrift
Exekutionsordnung (EO)
§ 197. Entkräftung des Überbots
idF BGBl. I Nr. 86/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2021
Von dem höchsten Überbot, für das eine Sicherheit erlegt wurde, ist der Ersteher zu verständigen. Er kann die angebrachten Überbote dadurch entkräften, dass er innerhalb dreier Tage, nachdem ihm das letzte rechtzeitig eingelangte Überbot mitgeteilt wurde, sein Meistbot auf den Betrag des höchsten Überbots erhöht. Die Erklärung darüber ist beim Exekutionsgericht mittels Schriftsatz oder zu Protokoll abzugeben; sobald der Schriftsatz beim Exekutionsgericht eingelangt oder das Protokoll geschlossen ist, kann die Erklärung nicht mehr zurückgezogen werden.