Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach weg lieferte 3541 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
(305)
Mietrecht
Mietrecht
(305)
- (74) Aktuelle Mietverträge Aktuelle Mietverträge (74)
- (53) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (53)
- (10) Mietanbot Mietanbot (10)
- (126) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (126)
- (14) Befristung Befristung (14)
- (47) Mietzins Mietzins (47)
- (9) Betriebskosten Betriebskosten (9)
- (8) Kaution/Ablöse Kaution/Ablöse (8)
- (34) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (34)
- (18) Mieterschutz Mieterschutz (18)
- (57) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (57)
- (7) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (7)
-
(208)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(208)
- (86) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (86)
- (33) Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft (33)
- (9) Hausverwalter Hausverwalter (9)
- (14) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (14)
- (38) WEG-Verträge WEG-Verträge (38)
- (17) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (17)
- (43) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (43)
- (7) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (7)
- (3) WEG-Novelle 2024 WEG-Novelle 2024 (3)
- (5) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (5)
- (69) Kommentare Kommentare (69)
-
(305)
Mietrecht
Mietrecht
(305)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Dokument-ID: 1033665
Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Zur Ausfallshaftung gem § 18 Abs 4 WEG 2002: Beispiel Dachsanierungskosten
OGH: § 18 Abs 4 erster Satz WEG 2002 sieht vor, dass ein gegen die Eigentümergemeinschaft ergangener Exekutionstitel nicht bloß in die Rücklage, sondern überdies in die von den Wohnungseigentümern geleisteten oder geschuldeten Zahlungen für Aufwendungen gem § 32 WEG 2002 vollstreckt werden kann. Ist die Eigentümergemeinschaft nicht vermögenslos, weil sie etwa über ein Kontoguthaben verfügt, kann ein Vorgehen gegen sie nicht als „sinnlos“ qualifiziert werden.