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WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz
Gilt ein Ablöseverbot auch zwischen Mitmietern?
OGH: In casu schlossen die Streitteile im März 2016 gemeinsam einen Mietvertrag ab, da ihr Projekt jedoch scheiterte, beschlossen sie Ende Juni 2016, dass die Beklagte der Klägerin EUR 30.000,– für die Abtretung der Mietrechte an besagten Objekt in zwei Raten überweisen sollte, an dem ihr danach die alleinigen Mietrechte zustünden. Die Beklagte überwies daraufhin EUR 22.000,– und weitere EUR 3.325,24 wurden durch Aufrechnung beglichen. Die Klägerin begehrte danach eine weitere Zahlung von EUR 10.674,76, was jedoch von der Beklagten mit dem Hinweis auf das Ablöseverbot nach § 27 MRG bestritten wurde, da dieser Betrag lediglich für die Abtretung ohne eine gleichwertige Gegenleistung gezahlt werden sollte.