Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach Immobilien lieferte 323 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
(18)
Mietrecht
Mietrecht
(18)
- (7) Mietanbot Mietanbot (7)
- (1) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (1)
- (6) Mietzins Mietzins (6)
- (1) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (1)
- (1) Mieterschutz Mieterschutz (1)
- (1) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (1)
- (3) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (3)
-
(56)
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht
(56)
- (36) Wohnungseigentumsbegründung Wohnungseigentumsbegründung (36)
- (8) Spezialfragen Wohnungseigentum Spezialfragen Wohnungseigentum (8)
- (28) WEG-Verträge WEG-Verträge (28)
- (6) Grundbuchsanträge Grundbuchsanträge (6)
- (4) WEG-Novelle 2022 WEG-Novelle 2022 (4)
- (2) Wohnbaupaket 2024 Wohnbaupaket 2024 (2)
- (10) Kommentare Kommentare (10)
-
(18)
Mietrecht
Mietrecht
(18)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Dokument-ID: 1056015
Anna Sophie Dalinger | Judikatur | Leitsatz
Zum Beschluss der EigG auf Kündigung des Verwaltungsvertrages
Die Eigentümergemeinschaft kann den Verwaltungsvertrag gem § 21 WEG 2002, wenn der Verwalter auf unbestimmte Zeit bestellt wurde, unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, wenn er auf bestimmte, mehr als dreijährige Zeit bestellt wurde, ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Aus wichtigen Gründen kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden.