Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach weg lieferte 660 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (3541) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (3541) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Vorschrift x
- Jedes Datum
Dokument-ID: 129241
Vorschrift
Exekutionsordnung (EO)
§ 372. Unterhaltsansprüche, Geldrenten
idF BGBl. I Nr. 86/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2021
Zur Sicherung noch nicht fälliger Unterhaltsansprüche und noch nicht fälliger Geldrenten wegen Tötung, Verletzung des Körpers oder der Gesundheit kann, soweit § 291c Abs. 1 nicht anzuwenden ist, zugleich mit der Exekution zur Hereinbringung fälliger Beträge Exekution zur Sicherung der innerhalb eines Jahres fällig werdenden Beträge begehrt werden.