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Dokument-ID: 1232923
WEKA (fpf) | Judikatur | Entscheidung
6 Ob 162/24b; OGH; 13. August 2025 – bearbeitete Version
GZ: 6 Ob 162/24b | Gericht: OGH vom 13.08.2025
Klauselentscheidung
Leitsatz
Zur (bejahten) Zulässigkeit von Klauseln betreffend die Überwälzung von Versicherungsprämien als Betriebskosten auf die Mieter (Klauseln 1 bis 3), ebenso von Kosten der Hausbetreuung (Klausel 4), Kosten für die Verwaltung des Mietgegenstandes (Klausel 5) und bestimmte laufende öffentliche Abgaben (Klausel 6), gleichfalls der Klausel 10: „Wird die Behebung von ernsten Schäden des Hauses nötig, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter ohne Verzug Anzeige zu machen.“;