Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
Ihre Suche nach eine lieferte 2282 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5855) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (5855) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
- (2282) Vorschrift Vorschrift x (2282)
- (2213) Judikatur Judikatur (2213)
- (90) Kommentare Kommentare (90)
- (565) News News (565)
- (246) Praxiswissen Praxiswissen (246)
-
(459)
Muster
Muster
(459)
- (1) Beschluss Beschluss (1)
- (82) Checkliste Checkliste (82)
- (3) Erklärung Erklärung (3)
- (1) Formular Formular (1)
- (73) Grundbuchsgesuch Grundbuchsgesuch (73)
- (30) Korrespondenz Korrespondenz (30)
- (85) Schriftsatzmuster Schriftsatzmuster (85)
- (1) Textbaustein Textbaustein (1)
- (181) Vertragsmuster Vertragsmuster (181)
- (2) Vertragsvorlage Vertragsvorlage (2)
-
Datum
- Alle Themen
- Vorschrift x
- Jedes Datum
Vorschrift
Rückzahlungsbegünstigungsgesetz 1987 (RBG)
§ 8. Kontrollrecht des Bundes
(1) Die Länder haben über die rückfließenden Mittel sowie über ihre Tätigkeit nach diesem Abschnitt für jedes Jahr, längstens bis 31. März des folgenden Jahres, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten so lange einen gesondert nach Förderungswerber (Gemeinden, gemeinnützige Bauvereinigungen, sonstige Förderungswerber), Förderung und Art der Begünstigung gegliederten Bericht zu erstatten, bis die Abwicklung der gewährten begünstigten vorzeitigen Tilgungen abgeschlossen ist.
(2) Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ist berechtigt, durch seine Organe die Einhaltung der Vorschriften dieses Abschnittes zu überwachen. Die Länder sind verpflichtet, den Organen des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf Verlangen in die erforderlichen Geschäftsstücke, sonstigen Unterlagen und Belege Einsicht zu gewähren und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.