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Dokument-ID: 525997

Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz

Zwangsversteigerungsverfahren über eine Eigentumswohnung

OGH: Der Mietvertragsabschluss durch den Verpflichteten nach Einleitung des Versteigerungsverfahrens stellt den Hauptanwendungsfall einer Rechtshandlung iSd § 138 Abs 2 EO dar, die allerdings gegenüber den Gläubigern und dem Ersteher unwirksam ist, wenn er nicht zur ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft gehört. Damit soll die Effektivität der Exekution erhöht und eine Verminderung der Erfolgsaussichten der Exekution durch Verringerung der Verkaufschancen hintangehalten werden.

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