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Dokument-ID: 575094
Rückwirkung einer Mietzinsanhebung nach § 46 Abs 2 MRG auf Zeiträume vor dem Liegenschaftserwerb
OGH: Die Bestimmung des § 1120 ABGB normiert für den Fall, dass eine Liegenschaft auf der sich ein Bestandobjekt befindet, veräußert wird, dass der Erwerber in die Position des Bestandgebers eintritt. § 2 Abs 1 Satz 4 MRG bestimmt im Anwendungsbereich des MRG den Eintritt des Einzelrechtsnachfolgers des Vermieters in den Mietvertrag. Ab diesem Zeitpunkt ist der Erwerber zur Einhebung des Mietzinses legitimiert.