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Dokument-ID: 653392

Redaktion FORUM Media - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste

Wohnungstypbeschreibung für eine Wohnung der Kategorie D unbrauchbar

Spezifische Rechtsgrundlage

§ 16 Abs 5 MRG

Erläuterung des Wohnungstyps

Unbrauchbare Wohnung

Grundsätzlich müssen alle Merkmale erfüllt sein, damit eine Wohnung in die jeweilige Kategorie fällt. Der Vermieter hat aber die Möglichkeit, ein fehlendes Merkmal durch ein zusätzliches aus einer höheren Kategorie auszugleichen. Wenn zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ein Merkmal unbrauchbar ist, sollte der Mieter dies dem Vermieter anzeigen. Der Vermieter hat dann höchstens drei Monate Zeit für die Reparatur. Andernfalls wird die Wohnung in die Kategorie D eingestuft. Die günstigste Wohnungs-Kategorie D unbrauchbar kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der Mieter die Wohnung zuvor als unbrauchbar gemeldet hat.

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