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Dokument-ID: 917126

WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz

Verbesserungspflicht des Verkäufers einer vom Erwerber eingebauten mangelhaften Sache

OGH: In seiner Entscheidung zu den verbundenen Rechtssachen C-65/09, Weber und C-87/09, Putz führte der EuGH aus, dass der Unionsgesetzgeber die Unentgeltlichkeit der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsguts durch den Verkäufer zu einem wesentlichen Bestandteil des Verbraucherschutzes machen wollte. Die Verbrauchsgüterkauf-RL sei demnach so auszulegen, dass die „Ersatzlieferung“ auch beim „bloßen“ Kaufvertrag mehr als die bloße Lieferung der Sache selbst umfasst.

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