Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach weg lieferte 69 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (3541) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (3541) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Kommentare x
- Jedes Datum
Dokument-ID: 271626
Kommentar
§ 33 WEG 2002
Nutzungen aus Eigentumswohnungen und sonstigen Räumlichkeiten
Erträgnisseaus Wohnungseigentumsobjekten stehen dem Wohnungseigentümer allein zu. Dem einzelnen Wohnungseigentümer steht also nicht nur die Nutzung, Änderung und Erhaltung – also eigentlich Verwaltung – der im Wohnungseigentum stehenden Wohnung oder sonstigen Räumlichkeiten gem § 16 WEG zu, sondern ihm gehören auch folgerichtig deren Erträgnisse (§ 33 Abs 1 WEG).