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Dokument-ID: 1174133
Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Einschränkung des Baurechts bei Verbindung zwischen Tiefgarage und oberirdischem Gebäude?
OGH: Gem § 1 Abs 3 BauRG ist die Beschränkung des Baurechts auf einen Teil eines Gebäudes, insbesondere ein Stockwerk, unzulässig. Im Fall eines Verstoßes gegen § 1 Abs 3 BauRG ist der Baurechtsvertrag wegen anfänglicher rechtlicher Unmöglichkeit nach § 878 ABGB nichtig. Wurde das Baurecht in einem solchen Fall bereits im Grundbuch eingetragen, hat eine Rückabwicklung stattzufinden; das Baurecht ist auch dann, wenn Dritte daran bereits Rechte erworben haben, gem § 131 GBG von Amts wegen zu löschen