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Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Rauchverbot in Lokalen: Erhöhte Lärm-Duldungspflicht der Anrainer?
OGH: Im Anlassfall kommt es seit der Eröffnung zweier Lokale durch die Beklagte zwischen 0:00 und 4:00 Uhr immer wieder zu Lärm auf der Straße durch die die Lokale verlassenden Gäste. Ein Zusammenhang zwischen den Verhaltensweisen der Gäste und der Einführung des gesetzlichen Rauchverbots in Lokalen ist nicht ersichtlich. Die Frage, ob wegen des durch die Novelle BGBl I 66/2019 zum Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) eingeführten generellen Rauchverbots in Lokalen die Nachbarn vermehrte Lärmimmissionen durch vor Lokalen rauchende Gäste hinnehmen müssten, stellt sich demnach nicht. Auch aus dem im Beschluss des VfGH vom 03.10.2019, G 189/2019 enthaltenen Satz „Es steht dem Gesetzgeber auch frei, Beeinträchtigungen von Nachbarn in Kauf zu nehmen, zumal gewerberechtliche Vorschriften (vgl § 79 Abs 1 bis 3 und § 113 Abs 5 GewO 1994) und allfällige zivilrechtliche Rechtsansprüche bestehen, die deren Schutz ermöglichen.“ geht nicht hervor, der VfGH ginge davon aus, dass Nachbarn als Folge der Einführung des absoluten Rauchverbots in Lokalen mehr Immissionen zu erdulden hätten. Immerhin verwies der VfGH selbst auf allfällig bestehende zivilrechtliche Rechtsansprüche der Nachbarn und darauf, dass diese deren Schutz ermöglichten.