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Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Mieteranspruch auf Übertragung von Kfz-Abstellplätzen?
OGH: Die Antragsgegnerin des Anlassfalles ist eine gemeinnützige Bauvereinigung, die ein Objekt mit mehreren Wohneinheiten und Garagenplätzen errichtete. Der Antragsteller ist Nutzungsberechtigter einer Wohneinheit. In dem über die Wohnung abgeschlossenen Nutzungsvertrag ist unter anderem festgehalten, dass „Stellplätze oder Garagen, die mit gesonderter Vertragsurkunde in Bestand gegeben werden, [...] nicht als einheitliche Bestandssache von diesem Vertragsverhältnis umfasst sind“. Mit zwei weiteren Nutzungsverträgen nahm der Antragsgegner die in diesem Haus gelegenen Garagenstellplätze Nr 18 und 19 in Bestand. In den Nutzungsverträgen über die Stellplätze findet sich weder ein Hinweis auf die (sinngemäße) Anwendung des WGG noch eine sonstige Verpflichtung zur nachträglichen Übertragung ins Wohnungseigentum.