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Dokument-ID: 1183136
Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Ist ein Fixpreis für eine nachträgliche Eigentumsübertragung rechtens?
OGH: Mit der WRN 2002 hat der Gesetzgeber für die nachträgliche Übereignung von Wohnungen und Geschäftsräumen in das Wohnungseigentum des Mieters eine Preisregelung nach § 15d iVm § 23 Abs 4c WGG eingeführt, wonach gegen die Höhe des von der gemeinnützigen Bauvereinigung angebotenen Fixpreises Einwendungen nur wegen „offenkundiger Unangemessenheit“ geltend gemacht werden können (§ 18 Abs 3a WGG).