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Dokument-ID: 1190070
WEKA (fpf) | Judikatur | Entscheidung
4 Ob 113/24g; OGH; 25. Juni 2024 – bearbeitete Version
GZ: 4 Ob 113/24g | Gericht: OGH vom 25.06.2024
Vorübergehende Nichtbenützung einer Wohnung
Leitsatz
Eine regelmäßige Verwendung zu Wohnzwecken ist anzunehmen, wenn der Mieter oder eintrittsberechtigte Personen die Wohnung wenigstens während eines beachtlichen Zeitraums im Jahr bzw einige Tage in der Woche als wirtschaftlichen und familiären Mittelpunkt benützen. Dabei reicht es aus, wenn die Wohnung zumindest in mancher Hinsicht noch Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit und des Familienlebens des Mieters ist, selbst wenn auch eine andere Wohnung benutzt wird.