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Dokument-ID: 1234774

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 26/25x; OGH; 30. April 2025

GZ: 5 Ob 26/25x | Gericht: OGH vom 30.04.2025

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Painsi, Dr. Weixelbraun Mohr, Dr. Steger und Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. D*, 2. D *, 3. M*, alle vertreten durch MMag. Daniel Köhle, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegner 1. P* OG, *, 2. B*, 3. G*, 4. L*, 5. R*, 6. R*, 7. C*, 8. S* GmbH, *, letztere vertreten durch Offer & Partner Rechtsanwälte OG in Innsbruck, wegen § 52 Abs 1 Z 4 iVm § 24 Abs 6 WEG, über den Revisionsrekurs der Antragsteller gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts Innsbruck als Rekursgericht vom 22. November 2024, GZ 2 R 105/24s 20, mit dem der Sachbeschluss des Bezirksgerichts Innsbruck vom 30. März 2024, GZ 11 MSch 40/23k 13, bestätigt wurde, den

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