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Dokument-ID: 622876
Zur Zulässigkeit eines im Voraus erklärten Verzichts auf Ersatz außerhalb des Anwendungsbereiches des § 10 MRG
OGH: Der Ersatzanspruch für notwendige Aufwendungen (§ 1036 iVm § 1097 ABGB) ist gegen den Vermieter geltend zu machen, der im Zeitpunkt der Aufwendung Vermieter ist.