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Dokument-ID: 983976
WEKA (bli) | News | 12.04.2018
Ablösezahlungen – was ist verboten?
Prinzipiell darf der Vormieter Ablösezahlungen von seinem Nachmieter verlangen. Jedoch nicht immer. Was ist erlaubt und wann sind sie verboten? Mehr zum Thema verbotene Vereinbarungen und Ablösen erfahren Sie in unserem Gratis-Download.
Oft stellt sich für den scheidenden Mieter die Frage, was tun mit Einbauten (Schränke, Regale, Küche, etc) und Möbeln, die er nicht in die neue Wohnung mitnehmen möchte? Kann dafür vom Nachmieter eine Aböse verlangt werden?
Prinzipiell ist eine Ablösezahlung zwischen Vor- und Nachmieter dann zulässig, wenn der Ablöseverpflichtung des neuen Mieters eine gleichwertige Gegenleistung des scheidenden Mieters gegenübersteht. Was bedeutet das nun und welche Vereinbarungen sind verboten?