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Dokument-ID: 271627
§ 34 WEG 2002
Rechnungslegungspflicht – Anspruchsberechtigung
Die Rechnungslegungspflicht des Verwalters besteht nur gegenüber jenen Miteigentümern, die in der maßgeblichen Abrechnungsperiode bücherliche Mit- und Wohnungseigentümer waren. Aus § 34 Abs 4 WEG ergibt sich kein gesonderter Abrechnungsanspruch des Rechtsnachfolgers (Käufers) gegen den Verwalter (OGH 29.12.2006, 5 Ob 245/06z).